Behandlungspflege
Behandlungspflege bedeutet, dass auf Anordnung eines Arztes eine medizinische Versorgung zu Hause als Unterstützung der ärztlichen Therapie notwendig ist.
Dazu stellt der Haus- oder Facharzt eine Verordnung über die notwendigen Maßnahmen aus, die dann von einer Pflegekraft ausgeführt werden.
Solche Maßnahmen sind ua.:
- Medikamente herrichten und verabreichen
- Injektionen / Insulininjektionen
- Blutzuckermessung
- Blutdruckmessung
- Verbandswechsel
Grundpflege
Grundpflege bedeutet die Versorgung eines Menschen in seiner gewohnten häuslichen Umgebung in allen Bereichen des täglichen Lebens aufgrund von Hilfe- bzw. Pflegebedürftigkeit (auch vorübergehend oder nach Krankenhausaufenthalt).
Pflegebedürftig im Sinne der Pflegeversicherung ist, wer durch körperliche, geistige und seelische Erkrankungen oder Behinderungen nicht in der Lage ist, die regelmäßig erforderlichen Verrichtungen des Alltags auszuführen und deshalb in erheblichem oder höherem Maße fremder Hilfe bei der Körperpflege, Ernährung oder Mobilität bedarf. Die Pflegebedürftigkeit muss auf Dauer, voraussichtlich für mindestens sechs Monate gegeben sein.
Folgende Leistungskomplexe umfassen die Pflege ua.:
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der eventuellen Antragstellung eines Pflegegrades hilfreich zur Seite.
- Teilkörperpflege
- Ganzkörperpflege
- Duschen/Baden
- Lagern und Betten / Mobilisation
- Hilfe bei der Nahrungsaufnahme
- Zubereiten einer Mahlzeit
- Einkauf
- Reinigung der Wohnung
- Wäschepflege
- Hilfestellung beim Verlassen der Wohnung / Begleitung außer Haus
Selbstverständlich stehen wir Ihnen bei der eventuellen Antragstellung eines Pflegegrades hilfreich zur Seite.
Beratungseinsätze § 37 Abs. 3 SGB XI
Beratungseinsätze § 37 Abs. 3 SGB XI
Hauswirtschaft
Hauswirtschaft
Selbstverständlich können Sie unsere Dienste auch dann abrufen, wenn sie keinen Anspruch an die Pflegeversicherung haben.
- Reinigung von Wohnung / Treppenhaus / Balkon
- Hilfe bei Krankenhausaufenthalten (Was nehm ich mit?, Wie komme ich zurück?,Besuche am Krankenbett)
- Unterstützung beim Einkaufen
- Kochen oder Essen bereitstellen… usw.
Entlastungsleistungen
Entlastungsleistungen
- Leistungen der Tages-, Nacht- oder Kurzzeitpflege,
- Pflegesachleistungen von ambulanten Pflegediensten (jedoch nicht für körperbezogene Pflegemaßnahmen) und
- Leistungen der nach Landesrecht anerkannten Angebote zur Unterstützung im Alltag.
Pflegevertretung
Pflegevertretung
Vermittlung von weiterführenden Diensten
Vermittlung von weiterführenden Diensten
- Tagespflege
- Betreutes Wohnen und/ oder Wohngruppe
- Fahrdienst und/ oder Krankenfahrten
- Betreutes Reisen
- Hausnotruf

