Rotkreuzkurs Bildungs- und BetreuungseinrichtungenFoto: M. Eram / DRK e.V.

Rotkreuzkurs Erste Hilfe Bildungs- und Betreuungseinrichtungen

Ansprechpartner

Herr
Hans Leiter

Tel: 01863 41 41-0
hans.leiter@kv-musterstadt.de Musterstr. 1
12345 Musterstadt
Die grundlegende Ausbildung Ihrer Mitarbeiter in Erster Hilfe ist ein wichtiger Schritt, um die Sicherheit in Ihrer Schule oder Kita zu gewährleisten. Damit die Handgriffe im Notfall unter Stress und Zeitdruck auch richtig sitzen, müssen die erlernten Maßnahmen regelmäßig, d.h. alle zwei Jahre, aufgefrischt und geübt werden. Unser Kurs soll Ihnen die Möglichkeit geben, Erste-Hilfe-Maßnahmen speziell bei Notfällen mit Kindern zu wiederholen, Unsicherheiten zu beseitigen und sich die neuesten Techniken der Ersten Hilfe anzueignen.

Unser Kursangebot richtet sich an

  • Ersthelfer in Grundschulen und Kitas,
  • alle Personen, die ihre Kenntnisse in Erster Hilfe speziell auf Kinder ausgerichtet auffrischen möchten,
  • Betriebshelfer aus Bildungs- und Betreuungseinrichtungen, die einen Erste-Hilfe-Kurs absolviert haben, der nicht länger als zwei Jahre zurückliegt.  
Ab einer Teilnehmerzahl von zwölf Personen führen wir den Lehrgang gerne auch in Ihrem Betrieb/ Ihrer Einrichtung durch.

Hinweise

Laut Vorschrift der Berufsgenossenschaften (2009), §26, Abs. 3, sollte ein Erste-Hilfe-Grundkurs nach zwei Jahren aufgefrischt werden. Die Gültigkeit des Teilnahmezertifikates erlischt nach zwei Jahren. 

Kurse & Termine

Rotkreuzkurs EH Bildungs- und Betr.-Einr. (BG) bei Ihrem Kreisverband vor Ort

  • Do. 27.08.2026 1:00 - 8:00 Uhr

    Erste Hilfe in Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder anmelden

    100,00 € - 12 Plätze vorhanden

Die Erste-Hilfe-Ausbildung richtet sich an alle Interessierten aus allen Altersklassen, Führerscheinanwärter, Berufsbildung sowie Betriebliche Ersthelfer, bei denen der letzte Kurs länger als zwei Jahre zurückliegt.

Der Kurs richtet sich an alle Interessierten und speziell an Tagesmütter, welche nach besonderen Richtlinien einen Kurs an Bildungs- und Betreuungseinrichtungen (= EH am Kind) benötigen. Für Erzieher und Lehrer ist dieser Kurs eine Fortbildung und kann nur bei Kostenübernahme einer Fortbildung über den UVT abgerechnet werden.