bundesfreiwilligendienst-header-alt.jpg Foto: A. Zelck / DRK e.V.
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Bundesfreiwilligendienst

"Als Freiwilliger im Roten Kreuz ist man ein anerkannter Kollege." 

Bundesfreiwilligendienst im Roten Kreuz - eine sinnvolle Aufgabe.

Ansprechpartner

Thomas Kröplin
Tel. 038203 75010 E-Mail

Kontakt

DRK-Kreisverband Bad Doberan e.V. Geschäftsstelle Seestr. 12
18209 Bad Doberan Tel. 038203 7501-0
Fax 038203 7501-20 E-Mail

DRK vor O

Welche Einsatzplätze stehen zur Verfügung?

Bundesfreiwillige können im Deutschen Roten Kreuz eingesetzt werden...

  • im Rettungsdienst 
  • im Mobilen Sozialen Hilfsdienst
  • im Behindertenfahrdienst / Essen auf Rädern 

Bundesfreiwillige, die im Rettungsdienst mitarbeiten möchten, erhalten vom DRK mindestens eine Ausbildung zum Rettungshelfer. Sie besteht aus einer vierwöchigen theoretischen und einer zweiwöchigen klinisch-praktischen Ausbildung (im Krankenhaus), an die sich ein zweiwöchiges Praktikum auf den Rettungsfahrzeugen anschließt. 

Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Besitz des Führerscheins der Klasse B (oder C 1) und eine gesundheitliche Eignung. Da der Rettungsdienst für die Bevölkerung "rund um die Uhr" bereitstehen muss, ist der Einsatz in diesem Bereich auch im Schichtdienst, nachts und am Wochenende erforderlich. Während oder nach dem Ende des Bundesfreiwilligendienstes kann eine weiterführende Ausbildung zum Rettungssanitäter absolviert werden, wenn diese nicht ohnehin als Voraussetzung für die Tätigkeit im  Rettungsdienst vorgeschrieben ist (hier gibt es in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Regelungen). Auch eine Berufsausbildung zum Rettungsassistenten ist möglich.

Freiwilligendienst im Mobilen Sozialen Hilfsdienst

Ältere oder behinderte Menschen, die sich nur schwer oder gar nicht selbst versorgen können, sind auf Hilfe angewiesen. Der Mobile Soziale Hilfsdienst ermöglicht den Betroffenen, ihre individuellen Wünsche zur Teilnahme am gesellschaftlichen Leben zu verwirklichen.

Die Arbeit der Dienstleistenden verlangt in diesem Bereich daher ein hohes Maß an Selbständigkeit, Zuverlässigkeit und verantwortungsbewusstem Handeln. Genau betrachtet umfasst dieses Aufgabengebiet drei Bereiche:

  • Hilfen zur Erhaltung und Erweiterung von Kontakten zur Umwelt  Besuchsdienste (Gespräche, Vorlesen, Spiele etc.), Begleitung zu Ärzten, Behörden, Ausflügen, Feierlichkeiten etc.
  • Hilfen im Haushalt, Zubereitung von Mahlzeiten, Einkaufen gehen, Reinigungsarbeiten in der Wohnung, Gartenarbeiten
  • Sozialpflegerische Hilfen: bei der Körperpflege (Waschen, Baden und Rasieren), beim Aufstehen und Zubettgehen, beim An- und Auskleiden, beim Gehen und bei Körperübungen.

Diese Hilfen können nur nach Ausbildung und Anleitung durch eine Fachkraft vom Zivildienstleistenden ausgeführt werden. In der Regel ist für eine Tätigkeit in diesem Bereich der Besitz des Führerscheins der Klasse B (oder C1) erforderlich. Natürlich erhalten Zivildienstleistende zu Beginn ihrer Tätigkeit eine ausführliche Einweisung in der Dienststelle und einen fachspezifischen zweiwöchigen Einführungslehrgang.

Freiwilligendienst im Behindertenfahrdienst

Im Behindertenfahrdienst werden behinderte Kinder, Jugendliche und Erwachsene von ihren Wohnungen abgeholt und zu Schulen, Ausbildungsstätten oder Arbeitsstellen gefahren (...und natürlich wieder nach Hause gebracht). Aber auch Fahrten zu Arztbesuchen, Erledigungen bei Ämtern und Fahrten zu Veranstaltungen etc. gehören zum Tagesablauf.

Dafür stehen Spezialfahrzeuge mit Hebe- oder Rollbühnen für Rollstuhlfahrer zur Verfügung. Neben dem "Chauffieren“ ist der Freiwillige verantwortlich für die sachgerechte Unterbringung und Sicherung der Behinderten sowie für die Betreuung während der Fahrt.

Eigentlich klar, dass für diese Aufgaben der Führerschein Klasse B (oder C 1) und eine zumindest ausreichende Fahrpraxis erforderlich ist. Zudem sollten die Betreuungsaufgaben nicht unterschätzt werden; denn auch sie verlangen ein wenig sozialpsychologisches Geschick.

Bundesfreiwilligendienst für "Essen auf Rädern"

Im Bereich "Essen auf Rädern" werden die Mittagsmahlzeiten alten, kranken oder behinderten Menschen ins Haus gebracht. Dabei werden täglich warme Mahlzeiten ausgeliefert.

Trotz der einfachen Aufgabenbeschreibung ist der Diensteistende hier nicht nur Lieferant der Nahrungsmittel, sondern auch Ansprechpartner bei Wünschen und berät zudem bei der Essensauswahl. Voraussetzung für diese Tätigkeit ist der Führerschein Klasse B (oder C1) und eine ausreichende Fahrpraxis.

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Wo erhalte ich weitere Informationen?

Die Freiwilligendienste des DRK haben eine eigene Website, welche alle wichtigen Informationen und Kontaktdaten bereit hält. Besuchen Sie uns auf http://www.freiwilligendienste.drk.de

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